Mietbedingungen
Geser Media – Einzelfirma
7013 Domat/Ems, Schweiz

 1. Vertragsschluss
Mit der Buchungsbestätigung durch Geser Media kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
Geser Media behält sich vor, Buchungen in Ausnahmefällen zu stornieren, insbesondere bei Terminkollisionen oder technischen Fehlern im Buchungssystem.
Sollte es zu einer offensichtlich fehlerhaften Preisberechnung kommen, ist Geser Media berechtigt, die Buchung zu korrigieren oder zu stornieren. Ein irrtümlich ausgewiesener Preis auf der Bestellbestätigung begründet keinen Rechtsanspruch.
Alle Preise verstehen sich freibleibend bis zur endgültigen Bestätigung.


2. Stornierungsbedingungen

Für Stornierungen gelten folgende Gebühren:

  • Bis 48 Stunden vor rechnerischem Mietbeginn: 25 % der Mietkosten*
  • Bis 24 Stunden vor rechnerischem Mietbeginn: 50 % der Mietkosten*
  • Innerhalb der letzten 24 Stunden vor rechnerischem Mietbeginn: 75 % der Mietkosten*
  • Nach rechnerischem Mietbeginn oder bei Nichtabholung ohne Stornierung: 100 % der Mietkosten*

Als rechnerischer Mietbeginn gilt 00:01 Uhr am Datum des ersten gebuchten Miettages.
*Berechnungsgrundlage sind die Mietkosten der ersten drei Miettage.

3. Vorauszahlungen
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann Geser Media nach eigenem Ermessen eine Gutschrift in Form eines Gutscheins für zukünftige Buchungen gewähren. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

4. Abholung und Rückgabe
Geser Media bietet keine Lieferung an.
Die Abholung und Rückgabe erfolgt am vereinbarten Standort von Geser Media.
Die Mietdauer beginnt und endet zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt. Wird das Equipment verspätet zurückgegeben, werden zusätzliche Miettage verrechnet.
Verlängerungen müssen vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer angefragt und schriftlich bestätigt werden.

5. Eigentum und Haftung
Das gesamte Mietmaterial bleibt jederzeit Eigentum von Geser Media.
Die Haftung geht mit der Übergabe des Equipments an den Mieter über und endet mit der vollständigen und geprüften Rücknahme durch Geser Media.
Der Mieter haftet vollumfänglich für:

  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung
  • Sturz- und Transportschäden
  • Verlust oder Diebstahl
  • Schäden durch Drittpersonen

Das Equipment ist nicht durch Geser Media versichert. Es wird empfohlen, im Vorfeld zu prüfen, ob eine eigene Haftpflicht- oder Produktionsversicherung Schäden abdeckt.

6. Übergabe und Kontrolle
Geser Media prüft das Equipment vor der Ausgabe auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit.
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemässen Zustand sowie die Vollständigkeit.
Nach Rückgabe erfolgt eine Rücknahmekontrolle durch Geser Media.
Eine Kontrolle in Anwesenheit des Mieters erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.

7. Zustand bei Rückgabe
Das Equipment ist im selben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
Das betrifft insbesondere:

  • Vollständigkeit
  • Funktionsfähigkeit
  • ordnungsgemässe Verpackung
  • Sauberkeit

Übermässige Verschmutzungen oder aussergewöhnlicher Mehraufwand werden separat in Rechnung gestellt.
Das Laden von Akkus ist nicht verpflichtend und wird durch Geser Media übernommen.

8. Schäden und Verlust
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt.
Schäden oder fehlende Teile sind bei Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen.
Grössere Schäden oder Verluste sind unverzüglich zu melden.
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist ein Polizeirapport einzureichen.

9. Haftungsausschluss
Geser Media übernimmt keine Haftung für Schäden, Ausfälle oder Folgeschäden, die durch den Einsatz des Equipments entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Equipment sorgfältig und entsprechend dessen Wert umzugehen.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Domat/Ems, Graubünden.
Es gilt schweizerisches Recht.