AGB – Geser Media
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DJ- und Eventdienstleistungen | 

Text- und Contentdienstleistungen

Geser Media – Einzelfirma
7013 Domat/Ems, Schweiz

1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Geser Media und dem Auftraggeber.
1.2. Sie gelten für Leistungen gegenüber Unternehmen sowie Privatpersonen.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
1.4. Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Filmproduktion, Videoproduktion, Livestreaming, Social‑Media‑Content, Fotografie, DJ- und Eventdienstleistungen, Text- und Contentdienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen.


2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote, Offerten und Kostenschätzungen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Bestätigung (E‑Mail ausreichend)
• Unterzeichnung der Offerte oder
• Inanspruchnahme der Leistung (z. B. Teilnahme an Projekt‑Kickoff, Produktionsbeginn).
2.3. Vorleistungen, Konzeptarbeiten und Aufwand im Angebotsstadium können nach Aufwand verrechnet werden, wenn kein Auftrag zustande kommt.
2.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E‑Mail ausreichend).

3. Leistungen
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte, Pflichtenheft oder schriftlicher Vereinbarung.
3.2. Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Logos, Rechte, Genehmigungen, Drehbewilligungen, Markenzeichen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
3.3. Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte an bereitgestelltem Material zu verfügen, und hält Geser Media im Falle von Rechtsverletzungen vollumfänglich schadlos.
3.4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder verspäteter Lieferung von Inhalten durch den Auftraggeber verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3.5. Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
3.6. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen.

4. Pflichten des Auftragsgebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Produktion oder Event relevanten Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
4.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung allfälliger Bewilligungen für Locations, Drohnenflüge, Musikrechte oder Aufnahmen von Personen, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Fehler oder Verzögerungen, die durch unvollständige oder falsche Angaben entstehen.
4.4. Der Auftraggeber stellt an der Veranstaltung bzw. Produktionsort rechtzeitig und unentgeltlich sämtliche erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen sicher. Dazu gehören insbesondere:
• ein geeigneter und sicherer Stromanschluss (inkl. ausreichender Leistung und Absicherung)
• sichere Arbeitsbedingungen gemäss den geltenden Vorschriften
• uneingeschränkter Zugang für das Team von Geser Media sowie dessen Fahrzeuge, Technik und Material.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Produktionsort den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entspricht.
4.5. Der Auftraggeber trägt sämtliche SUISA‑Gebühren, urheberrechtliche Abgaben sowie erforderliche behördliche Bewilligungen (z. B. Veranstaltungsbewilligungen, Drehgenehmigungen, Lärmbewilligungen).
4.6. Holt Geser Media solche Bewilligungen, Lizenzen oder Gebühren im Auftrag des Auftraggebers ein, werden diese vollständig weiterverrechnet.
4.7. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an Equipment, Technik, Material oder Infrastruktur von Geser Media, die durch Gäste, Besucher, Mitarbeitende des Auftraggebers oder sonstige Drittpersonen verursacht werden.
4.8. Der Auftraggeber stellt sicher, dass geeignete Sicherheitsmassnahmen getroffen werden (z. B. Absperrungen oder Sicherheitspersonal), um die Technik und das Team von Geser Media zu schützen. Für Schäden durch fehlende oder unzureichende Schutzmassnahmen haftet der Auftraggeber.

5. Zahlung
5.1. Bei Auftragswerten ab CHF 5’000.– sind 50 % des Gesamtbetrags vor Produktions- oder Event beginn fällig. Der Restbetrag ist innert 15 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
5.2. Unter CHF 5’000.– ist der Gesamtbetrag innert 15 Tagen zahlbar.
5.3. Preise verstehen sich netto.
5.4. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben. Zusätzlich können entstehende Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.
5.5. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller fälligen Rechnungen über.
5.6. Reisekosten, Spesen, externe Dienstleister oder Zusatzleistungen werden separat gemäss Vereinbarung verrechnet

6. Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:
• 14–30 Tage vor Event/Produktion: 50 % des vereinbarten Honorars
• 7–13 Tage: 80 %
• 0–6 Tage: 100 %

7. Höhere Gewalt
7.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krankheit, Unfall, Stromausfall, technische Störungen, Pandemien, behördliche Verbote) entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Beeinträchtigung.
7.2. Geser Media ist berechtigt, Liefertermine angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten
7.3. Bereits entstandene Kosten werden anteilig verrechnet.

8. Produktion und Korrekturen
8.1. Die Produktion erfolgt gemäss vereinbartem Konzept.
8.2. Eine (1) Korrekturrunde ist im Preis enthalten.
8.3. Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers.
8.4. Weitere Korrekturen oder Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet.
8.5. Wesentliche Konzept‑, Story‑ oder Stiländerungen gelten als Zusatzauftrag.

9. Abnahme
9.1. Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber eine Abnahmeversion.
9.2. Beanstandungen sind innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.
9.3. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
9.4. Eine Abnahme kann nicht aus rein subjektiv‑geschmacklichen Gründen verweigert werden, sofern das Werk dem vereinbarten Konzept entspricht.

10. Nutzungsrechte
10.1. Rohmaterial (Footage) bleibt dauerhaft im Eigentum von Geser Media.
10.2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
10.3. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein Einfaches, nicht‑exklusives Nutzungsrecht zur Nutzung in den vereinbarten Medien (z. B. Online, Social Media, TV).
10.4. Die Nutzungsrechte sind zeitlich, räumlich und medial beschränkt auf den vertraglich definierten Zweck.
10.5. Weitergabe oder Weiterverkauf an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
10.6. Die Nutzung zu erweiterten Zwecken (z. B. Kino, Paid Ads, internationale Kampagnen) bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung.
10.7. Eine Nutzung des Materials durch Geser Media für Referenzen, Portfolio oder Social‑Media‑Zwecke erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

11. Archivierung
11.1. Rohmaterial wird für 2 Jahre archiviert.
11.2. Danach kann es ohne weitere Mitteilung gelöscht werden.
11.3. Datenwiederherstellungen oder Archivverlängerungen sind kostenpflichtig.

12. Haftung
12.1. Geser Media haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist sie auf den Auftragswert begrenzt.
12.3. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen.
12.4. Es besteht keine Haftung für algorithmusbedingte Reichweitenänderungen oder Plattformrichtlinien von Social‑Media‑Anbietern.
12.5. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherung eigener Daten und Inhalte.

13. Gerichtsstand
13.1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
13.2. Gerichtsstand ist Domat/Ems, Schweiz.